Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig € 250,00.
Die Ansuchen sind entweder
online über Internet oder
mittels Formular bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu stellen.
Die Antragsfrist läuft von 1.1.2025 bis 30.9.2025. Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.